Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Beschreibung
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Ansprechpartner
Gemeinde Böbrach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
94255 Böbrach
Kontakt
E-Mail: poststelle@boebrach.de
De-Mail: gemeinde-boebrach@by.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42664268517Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42664268517Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9923 80100-0
Fax: +49 9923 80100-7
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Campingwagen, Wohnwagen, Zelten, Zeltplatz