Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung

    Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

    Beschreibung

    Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.

    Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.

    Ansprechpartner

    Keine Zuständigkeit - Aufgabe wird von der Gemeinde Pöcking nicht wahrgenommen!

    Adresse

    Hausanschrift

    Feldafinger Str.4

    82343 Pöcking

    Postfachadresse

    Postfach 03

    82341 Pöcking

    Öffnungszeiten


    Bitte vereinbaren Sie weiterhin einen Termin für Ihr persönliches Anliegen: 08157/9306-0. Vielen Dank.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/388186138778Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8157 9306-0

    Fax: +49 8157 7347

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Gemeinden können Verwaltungskosten für die Erteilung der Erlaubnis erheben.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Stichwörter

    Campingwagen, Wohnwagen, Zelten, Zeltplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English