Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Beschreibung
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Ansprechpartner
Stadt Garching b.München
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1453
85742 Garching b.München
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Öffnungszeiten Standesamt und Friedhofsverwaltung:
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadt@garching.de
De-Mail: stadt@garching.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=62442374446Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/62442374446Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 32089-0
Fax: +49 89 32089-298
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Campingwagen, Wohnwagen, Zelten, Zeltplatz