Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Beschreibung
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Ansprechpartner
Gemeinde Obertaufkirchen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Sportplatz 5
84419 Obertaufkirchen
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@obertaufkirchen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=92330237667Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92330237667Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8082 93030
Fax: +49 8082 9303-50
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Campingwagen, Wohnwagen, Zelten, Zeltplatz