Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Beschreibung
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Ansprechpartner
Markt Murnau a.Staffelsee
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 48
82412 Murnau a. Staffelsee
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Einwohnermeldeamt am Donnerstag bis 18 Uhr geöffnet. Termine auch nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: rathaus@murnau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=80330321649Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80330321649Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8841 476-0
Fax: +49 8841 476-289
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Campingwagen, Wohnwagen, Zelten, Zeltplatz