Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags

    Die Gemeinden und Landkreise können u.a. auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern hin auszeichnungswürdige Personen für eine Ehrung mit der Kommunalen Dankurkunde sowie der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze vorschlagen. 

    Beschreibung

    Personen, die sich insbesondere langjährig in einem kommunalen Parlament oder in anderen kommunalen Ehrenämtern um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, werden jährlich vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit der Kommunalen Dankurkunde sowie mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze geehrt.

    Die Gemeinden und Landkreise können auszeichnungswürdige Personen für eine solche Ehrung vorschlagen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim - Stabsstelle - Büro des Landrats (LRA NEA)

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    Hausanschrift

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    Postfach 1520

    91405 Neustadt a.d.Aisch

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

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    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/256769097187Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91997956440Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9841 6689-0

    Fax: +49 9841 6689-50

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    Regierung von Mittelfranken - Orden (Reg MFr)

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    Hausanschrift

    Promenade 27

    91522 Ansbach

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    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

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    E-Mail: presse@reg-mfr.bayern.de

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    Voraussetzungen

    Die Vorgeschlagenen müssen besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung erworben haben, insbesondere durch langjährige Tätigkeit in einem kommunalen Parlament oder in anderen kommunalen Ehrenämtern.

    Die Vorgeschlagenen müssen für die Ehrung auch nach ihrem sonstigen Verhalten und ihrer persönlichen Einstellung einer Auszeichnung würdig sein. Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bürgerinnen und Bürger können Anregungen für diese Ehrung formlos bei der Gemeinde oder beim Landratsamt einreichen. Dabei sind die kommunalen Verdienste und die zurückgelegten Zeiten darzustellen.

    Diese und eigene Vorschläge geben die Gemeinden und Landratsämter über die Bezirksregierungen an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration weiter.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.02.2024

    Stichwörter

    besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Ehrenurkunde, Feldgeschworene, Feuerwehr, Feuerwehr-Ehrenzeichen, Orden, Verdienstmedaille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English