Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags

    Die Gemeinden und Landkreise können u.a. auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern hin auszeichnungswürdige Personen für eine Ehrung mit der Kommunalen Dankurkunde sowie der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze vorschlagen. 

    Beschreibung

    Personen, die sich insbesondere langjährig in einem kommunalen Parlament oder in anderen kommunalen Ehrenämtern um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, werden jährlich vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit der Kommunalen Dankurkunde sowie mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze geehrt.

    Die Gemeinden und Landkreise können auszeichnungswürdige Personen für eine solche Ehrung vorschlagen.

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    Regierung von Oberfranken - Presse (Reg OFr)

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    Postfach 110165

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    Gemeinde Wilhelmsthal

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    Hausanschrift

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    96352 Wilhelmsthal

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    Wöhrleite 1

    96352 Wilhelmsthal

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09996430770Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9260 9909-0

    Fax: +49 9260 9909-33

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    Landratsamt Kronach - Organisation und Personal (LRA KC)

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    Hausanschrift

    Güterstr. 18

    96317 Kronach

    Postanschrift

    Güterstraße 18

    96317 Kronach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    E-Mail: poststelle@lra-kc.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8260508815100Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Voraussetzungen

    Die Vorgeschlagenen müssen besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung erworben haben, insbesondere durch langjährige Tätigkeit in einem kommunalen Parlament oder in anderen kommunalen Ehrenämtern.

    Die Vorgeschlagenen müssen für die Ehrung auch nach ihrem sonstigen Verhalten und ihrer persönlichen Einstellung einer Auszeichnung würdig sein. Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bürgerinnen und Bürger können Anregungen für diese Ehrung formlos bei der Gemeinde oder beim Landratsamt einreichen. Dabei sind die kommunalen Verdienste und die zurückgelegten Zeiten darzustellen.

    Diese und eigene Vorschläge geben die Gemeinden und Landratsämter über die Bezirksregierungen an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration weiter.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.02.2024

    Stichwörter

    besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Ehrenurkunde, Feldgeschworene, Feuerwehr, Feuerwehr-Ehrenzeichen, Orden, Verdienstmedaille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English