Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags

    Die Gemeinden und Landkreise können u.a. auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern hin auszeichnungswürdige Personen für eine Ehrung mit der Kommunalen Dankurkunde sowie der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze vorschlagen. 

    Beschreibung

    Personen, die sich insbesondere langjährig in einem kommunalen Parlament oder in anderen kommunalen Ehrenämtern um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, werden jährlich vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit der Kommunalen Dankurkunde sowie mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze geehrt.

    Die Gemeinden und Landkreise können auszeichnungswürdige Personen für eine solche Ehrung vorschlagen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Rottal-Inn - Ehrenamt- und Seniorenbeauftragte (LRA PAN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstr. 4 - 7

    84347 Pfarrkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1257

    84342 Pfarrkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5514211010503Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8561 20-0

    Fax: +49 8561 20-130

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten (Reg NB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regierungsplatz 540

    84028 Landshut

    Postfachadresse

    Postfach

    84023 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Terminvereinbarung

    Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/132859492634Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 808-01

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Sommerstr. 15

    84326 Falkenberg

    Postanschrift

    Sommerstr. 15

    84326 Falkenberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr


    Freitag Nachmittag nur Bürgerbüro (Melde-, Pass-, Gewerbewesen, Beglaubigungen etc.)

    Die Erreichbarkeit einiger Mitarbeiter weicht von den allgemeinen Öffnungszeiten ab!

    Bitte informieren Sie sich dazu hier: Mitarbeiterliste

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-falkenberg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=06551893790Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06551893790Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8727 9604-0

    Fax: +49 8727 9604-40

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Vorgeschlagenen müssen besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung erworben haben, insbesondere durch langjährige Tätigkeit in einem kommunalen Parlament oder in anderen kommunalen Ehrenämtern.

    Die Vorgeschlagenen müssen für die Ehrung auch nach ihrem sonstigen Verhalten und ihrer persönlichen Einstellung einer Auszeichnung würdig sein. Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bürgerinnen und Bürger können Anregungen für diese Ehrung formlos bei der Gemeinde oder beim Landratsamt einreichen. Dabei sind die kommunalen Verdienste und die zurückgelegten Zeiten darzustellen.

    Diese und eigene Vorschläge geben die Gemeinden und Landratsämter über die Bezirksregierungen an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration weiter.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.02.2024

    Stichwörter

    besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Ehrenurkunde, Feldgeschworene, Feuerwehr, Feuerwehr-Ehrenzeichen, Orden, Verdienstmedaille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English