Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags
Die Gemeinden und Landkreise können u.a. auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern hin auszeichnungswürdige Personen für eine Ehrung mit der Kommunalen Dankurkunde sowie der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze vorschlagen.
Beschreibung
Personen, die sich insbesondere langjährig in einem kommunalen Parlament oder in anderen kommunalen Ehrenämtern um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, werden jährlich vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit der Kommunalen Dankurkunde sowie mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze geehrt.
Die Gemeinden und Landkreise können auszeichnungswürdige Personen für eine solche Ehrung vorschlagen.
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Ansprechpartner
Gemeinde Aresing
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86561 Aresing
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Jeden 2. Donnerstag im Monat:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
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E-Mail: gemeinde@aresing.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=80331021498Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80331021498Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8252 91044-50
Fax: +49 8252 6404
Internet
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - Ehrungswesen (LRA ND)
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Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle:
Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Ausländerwesen:
Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhrund nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: ehrungswesen@neuburg-schrobenhausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2790872240515Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8431 57-205
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 12.1 - Kommunale Angelegenheiten; Stiftungen (Reg OB)
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80534 München
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Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/070412918680Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 89 2176-2914
Internet
Voraussetzungen
Die Vorgeschlagenen müssen besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung erworben haben, insbesondere durch langjährige Tätigkeit in einem kommunalen Parlament oder in anderen kommunalen Ehrenämtern.
Die Vorgeschlagenen müssen für die Ehrung auch nach ihrem sonstigen Verhalten und ihrer persönlichen Einstellung einer Auszeichnung würdig sein. Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Ehrung für Verdienste in der kommunalen SelbstverwaltungBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Verfahrensablauf
Die Bürgerinnen und Bürger können Anregungen für diese Ehrung formlos bei der Gemeinde oder beim Landratsamt einreichen. Dabei sind die kommunalen Verdienste und die zurückgelegten Zeiten darzustellen.
Diese und eigene Vorschläge geben die Gemeinden und Landratsämter über die Bezirksregierungen an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration weiter.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.02.2024
Stichwörter
besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Ehrenurkunde, Feldgeschworene, Feuerwehr, Feuerwehr-Ehrenzeichen, Orden, Verdienstmedaille