Hochbegabte Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte; Beratung
Beschreibung
Eine breite Palette an Maßnahmen ist speziell auf die Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern ausgerichtet und umfasst Schullaufbahn verkürzende Maßnahmen (Akzeleration) sowie zusätzliche, über den Unterricht hinausgehende Angebote (Enrichment). Weitere wichtige Bausteine in der Begabtenförderung stellen die Beratung besonders begabter Kinder und Jugendlicher und deren Eltern durch entsprechendes Fachpersonal dar und die Verankerung des Themas in der Lehreraus- und -fortbildung. Die Beratung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten erfolgt an der Schule über die jeweilige Klassenleitung und Fachlehrkräfte. An jeder Schule können weiterhin Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner einbezogen werden. Darüber hinaus sind in den Regierungsbezirken insgesamt neun staatliche Schulberatungsstellen verortet, an denen besonders erfahrene Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpyschologen für Fragen rund um Begabung und Diagnostik zur Verfügung stehen.
Das Beratungsangebot der Staatlichen Schulberatungsstellen umfasst:
- Identifikation und Diagnose des Begabungspotenzials
- Möglichkeiten der Förderung an der Schule
- Beratung zur Schullaufbahn (wie z.B. Überspringen / Wechsel der Schule)
- Beratung von betroffenen Lehrkräften
- Beratung für die Kinder
- mögliche außerschulische Förderung
Eine Erstinformation zum Thema bieten die Broschüre "Begabte Kinder finden und fördern" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die sich v.a. an betroffene Eltern und Lehrkräfte wendet, sowie der Leitfaden "Besondere Begabungen an weiterführenden Schulen finden und fördern" des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung München (ISB) (siehe "Weiterführende Links")
Ansprechpartner
Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 12.01.2024