Bürgermeister/Oberbürgermeister; Aufsicht

    Für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kreisangehöriger Gemeinden sind die Landratsämter zuständig, bei Dienstvergehen von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern kreisfreier Städte sind die Regierungen zuständig.

    Beschreibung

    Als Organ der Gemeinde unterliegt die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der staatlichen Aufsicht (Rechts- bzw. Fachaufsicht).

    Als Beamtin/Beamter unterliegt die Bürgermeisterin/der Bürgermeister den Vorschriften des Disziplinarrechts. Sofern der hinreichende Verdacht eines Dienstvergehens besteht, ist ein Disziplinarverfahren gegen die Bürgermeisterin/den Bürgermeister einzuleiten. Dies geschieht grundsätzlich durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

    Bei kreisangehörigen Gemeinden ist daher das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde, bei kreisfreien Gemeinden die Regierung für die Prüfung der Frage zuständig, ob der hinreichende Verdacht eines Dienstvergehens besteht. Sie können ihre Disziplinarbefugnisse jedoch auch auf die Landesanwaltschaft Bayern übertragen, die dann anstelle der Rechtsaufsichtsbehörde tätig wird.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hof - Fachbereich 201 Kommunalrecht (LRA HO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schaumbergstr. 14

    95032 Hof

    Postfachadresse

    Postfach 3260

    95004 Hof

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Die Annahmezeiten in der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle enden jeweils eine halbe Stunde vor Schluss der allgemeinen Öffnungszeiten.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: kommunalaufsicht@landkreis-hof.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/427848677867Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9281 57-0

    Fax: +49 9281 58-340

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English