Bürgermeister/Oberbürgermeister; Aufsicht

    Für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kreisangehöriger Gemeinden sind die Landratsämter zuständig, bei Dienstvergehen von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern kreisfreier Städte sind die Regierungen zuständig.

    Beschreibung

    Als Organ der Gemeinde unterliegt die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der staatlichen Aufsicht (Rechts- bzw. Fachaufsicht).

    Als Beamtin/Beamter unterliegt die Bürgermeisterin/der Bürgermeister den Vorschriften des Disziplinarrechts. Sofern der hinreichende Verdacht eines Dienstvergehens besteht, ist ein Disziplinarverfahren gegen die Bürgermeisterin/den Bürgermeister einzuleiten. Dies geschieht grundsätzlich durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

    Bei kreisangehörigen Gemeinden ist daher das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde, bei kreisfreien Gemeinden die Regierung für die Prüfung der Frage zuständig, ob der hinreichende Verdacht eines Dienstvergehens besteht. Sie können ihre Disziplinarbefugnisse jedoch auch auf die Landesanwaltschaft Bayern übertragen, die dann anstelle der Rechtsaufsichtsbehörde tätig wird.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Starnberg - Kommunale und Soziale Angelegenheiten (LRA STA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Strandbadstraße 2

    82319 Starnberg

    Postanschrift

    Strandbadstraße 2

    82319 Starnberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3839102758497Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8151 148-77238

    Fax: +49 8151 148-11539

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Starnberg - Kommunalwesen (LRA STA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Strandbadstraße 2

    82319 Starnberg

    Postanschrift

    Strandbadstraße 2

    82319 Starnberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3956547197497Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8151 148-77278

    Fax: +49 8151 148-11278

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English