Landratsamt; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde
Sie können beim Landratsamt eine Eingabe oder Beschwerde einreichen.
Beschreibung
Gemäß Art. 115 der Bayerischen Verfassung haben alle Bewohner Bayerns das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden (Petitionsrecht).
Die Bewohner Bayerns können sich daher auch an das Landratsamt mit Eingaben und Beschwerden wenden. Das Petitionsrecht bedeutet nicht, dass der Eingabe- und Beschwerdeführer einen Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung hätte. Er hat jedoch grundsätzlich Anspruch auf eine Antwort. Diese braucht zwar keine Begründung zu enthalten, sie muss jedoch erkennen lassen, dass und mit welchem Ergebnis die Sache behandelt worden ist.
Die Bürger können auch anregen, dass das Landratsamt gegenüber einer kreisangehörigen Gemeinde rechtsaufsichtlich tätig werden soll. Der Sinn der staatlichen Aufsicht liegt darin, die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll zu beraten, zu fördern und zu schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der Gemeindeorgane zu stärken. Die staatliche Aufsicht betrifft somit nur das Verhältnis zwischen Aufsichtsbehörde und Gemeinde; ein Bürger hat daher auch keinen Anspruch auf ein rechtsaufsichtliches Einschreiten.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - SG 20 - Kommunalrecht (LRA ND)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle:
Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Ausländerwesen:
Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhrund nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kommunalwesen@neuburg-schrobenhausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/263522444714Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8431 57-0
Fax: +49 8431 57-205
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Überprüfung und Beantwortung der Eingaben und Beschwerden ist kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.08.2024
Stichwörter
Antrag, Anträge, Anzeigen, Artikel 17, Aufsichtsbeschwerde, außergerichtlicher Rechtsbehelf, Beschwerdeausschuss, Beschwerde einreichen, Bittausschuss, Eingaben, Gerichtsverfahren, Gesuche, Grundgesetz, Grundrecht, Petitionsausschuss