Landratsamt; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde

    Sie können beim Landratsamt eine Eingabe oder Beschwerde einreichen.

    Beschreibung

    Gemäß Art. 115 der Bayerischen Verfassung haben alle Bewohner Bayerns das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden (Petitionsrecht).

    Die Bewohner Bayerns können sich daher auch an das Landratsamt mit Eingaben und Beschwerden wenden. Das Petitionsrecht bedeutet nicht, dass der Eingabe- und Beschwerdeführer einen Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung hätte. Er hat jedoch grundsätzlich Anspruch auf eine Antwort. Diese braucht zwar keine Begründung zu enthalten, sie muss jedoch erkennen lassen, dass und mit welchem Ergebnis die Sache behandelt worden ist. 

    Die Bürger können auch anregen, dass das Landratsamt gegenüber einer kreisangehörigen Gemeinde rechtsaufsichtlich tätig werden soll. Der Sinn der staatlichen Aufsicht liegt darin, die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll zu beraten, zu fördern und zu schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der Gemeindeorgane zu stärken. Die staatliche Aufsicht betrifft somit nur das Verhältnis zwischen Aufsichtsbehörde und Gemeinde; ein Bürger hat daher auch keinen Anspruch auf ein rechtsaufsichtliches Einschreiten.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Landsberg am Lech (LRA LL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Kühlmann-Straße 15

    86899 Landsberg am Lech

    Postfachadresse

    Postfach 101453

    86884 Landsberg am Lech

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ll.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=39775866412Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/39775866412Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8191 129-0

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Überprüfung und Beantwortung der Eingaben und Beschwerden ist kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.08.2024

    Stichwörter

    Antrag, Anträge, Anzeigen, Artikel 17, Aufsichtsbeschwerde, außergerichtlicher Rechtsbehelf, Beschwerdeausschuss, Beschwerde einreichen, Bittausschuss, Eingaben, Gerichtsverfahren, Gesuche, Grundgesetz, Grundrecht, Petitionsausschuss

    Sprachversion

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