Kommunen; Rechtsaufsicht

    Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten, fördern und schützen die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie stärken die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe.

    Beschreibung

    Das Landratsamt übt die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden und die Verwaltungsgemeinschaften aus. Der Regierung obliegt die Rechtsaufsicht über die kreisfreien Gemeinden und die Landkreise. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist Rechtsaufsichtsbehörde der Bezirke.

    Bei Zweckverbänden und gemeinsamen Kommunalunternehmen ist Rechtsaufsichtsbehörde

    • das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, wenn ein Bezirk oder der Freistaat Bayern beteiligt ist
      oder wenn ein anderes Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband eines anderen Landes oder der Bund beteiligt ist,
    • die Regierung, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Gemeinde beteiligt ist,
    • das Landratsamt, wenn nur kreisangehörige Gemeinden beteiligt sind.

    Der Sinn der staatlichen Aufsicht liegt darin, die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten, zu fördern und zu schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe zu stärken.

    Rechtswidriges Handeln und pflichtwidriges Unterlassen kann die zuständige Aufsichtsbehörde beanstanden und nötigenfalls korrigieren. Außenstehende Dritte, insbesondere auch Bürger, haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf aufsichtliche Maßnahmen und die Beteiligung an solchen Verfahren.

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten (Reg Schw)

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    86152 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

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    Fax: +49 821 327-2289

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    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)

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    Hausanschrift

    Odeonsplatz 3

    80539 München

    Postanschrift

    80524 München

    Öffnungszeiten


    nur nach Vereinbarung

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    E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de

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    Landratsamt Donau-Ries - Rechtsamt, Vergabestelle (LRA DON)

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    Hausanschrift

    Pflegstr. 2

    86609 Donauwörth

    Postanschrift

    Pflegstr. 2

    86609 Donauwörth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/868735413913Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 906 74-0

    Fax: +49 906 74-273

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Soweit ein fachlicher Zusammenhang mit anderen Sachgebieten besteht, wenden Sie sich bitte unmittelbar dorthin. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales und Jugend, Gewerberecht, Personenbeförderung, Straßenrecht, Baurecht, Schulrecht, Umweltrecht, Gesundheits- und Verbraucherrecht.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 06.11.2024

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English