Kommunen; Rechtsaufsicht
Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten, fördern und schützen die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie stärken die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe.
Beschreibung
Das Landratsamt übt die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden und die Verwaltungsgemeinschaften aus. Der Regierung obliegt die Rechtsaufsicht über die kreisfreien Gemeinden und die Landkreise. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist Rechtsaufsichtsbehörde der Bezirke.
Bei Zweckverbänden und gemeinsamen Kommunalunternehmen ist Rechtsaufsichtsbehörde
- das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, wenn ein Bezirk oder der Freistaat Bayern beteiligt ist
oder wenn ein anderes Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband eines anderen Landes oder der Bund beteiligt ist, - die Regierung, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Gemeinde beteiligt ist,
- das Landratsamt, wenn nur kreisangehörige Gemeinden beteiligt sind.
Der Sinn der staatlichen Aufsicht liegt darin, die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten, zu fördern und zu schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe zu stärken.
Rechtswidriges Handeln und pflichtwidriges Unterlassen kann die zuständige Aufsichtsbehörde beanstanden und nötigenfalls korrigieren. Außenstehende Dritte, insbesondere auch Bürger, haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf aufsichtliche Maßnahmen und die Beteiligung an solchen Verfahren.
Ansprechpartner
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim - Kommunalwesen (LRA NEA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1520
91405 Neustadt a.d.Aisch
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3688687673194Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9161 92-91060
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80524 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
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E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de
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Telefon Festnetz: +49 89 2192-01
Fax: +49 89 2192-12225
Internet
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten, Oberversicherungsamt Nordbayern (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/097524306674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1456
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 108 ff. Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Art. 94 ff. Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
- Art. 90 ff. Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)
- Art. 10 Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (Verwaltungsgemeinschaftsordnung - VGemO)
- Art. 51 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
- Art. 52 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024