Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Beschreibung
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Bezirk Unterfranken
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 5120
97001 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de
De-Mail: bezirk-unterfranken@by.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=21775992385Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21775992385Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 7959-0
Fax: +49 931 7959-3799
Internet
Landratsamt Würzburg (LRA WÜ)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
97067 Würzburg
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-wue.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06775747438Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 8003-0
Fax: +49 931 8003-5690
Internet
Gemeinde Waldbrunn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 2
97295 Waldbrunn
Kontakt
E-Mail: poststelle@waldbrunn.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/16774277755Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9306 9858-0
Fax: +49 9306 9858-10
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.07.2024
Stichwörter
Ankauf, Verkauf, An- und Verkauf, Baugrundstücke kaufen, Baugrundstücke verkaufen, Liegenschaften, Verkauf Baugrundstücke, Kauf Baugrundstücke