Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

    Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

    Beschreibung

    Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.

    An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirk Oberfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Cottenbacher Straße 23

    95445 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 101152

    95411 Bayreuth

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 11:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bezirk-oberfranken.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=88220438384Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88220438384Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 7846-0

    Fax: +49 921 7846-90

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Hof - Fachbereich 401 Bauordnung (rechtlich) (LRA HO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schaumbergstr. 14

    95032 Hof

    Postfachadresse

    Postfach 3260

    95004 Hof

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Die Annahmezeiten in der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle enden jeweils eine halbe Stunde vor Schluss der allgemeinen Öffnungszeiten.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@landkreis-hof.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/816959631870Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9281 57-0

    Fax: +49 9281 58-340

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Geroldsgrün - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Keyßerstraße 25

    95179 Geroldsgrün

    Postanschrift

    Keyßerstraße 25

    95179 Geroldsgrün

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: daniel.hohberger@geroldsgruen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/337845807929Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9288 961-19

    Fax: +49 9288 961-15

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.07.2024

    Stichwörter

    Ankauf, Verkauf, An- und Verkauf, Baugrundstücke kaufen, Baugrundstücke verkaufen, Liegenschaften, Verkauf Baugrundstücke, Kauf Baugrundstücke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English