Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Beschreibung
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bezirk Oberpfalz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100165
93001 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-oberpfalz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/71442661384Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 9100-0
Fax: +49 941 9100-1112
Internet
Markt Hohenfels
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pfarrer-Ertl-Platz 3
92366 Hohenfels
Kontakt
E-Mail: info@markt-hohenfels.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09441695593Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9472 9401-0
Fax: +49 9472 9401-94
Internet
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - 43 Bauamt (LRA NM)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1405
92304 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Lage bitte beachten:
Besuche nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich, nur mit Mund-Nasen-Schutz! Bei Terminen mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 15 Minuten ist eine FFP 2-Maske zu tragen!
Öffnungszeiten KFZ-Zulassungsbehörde
Die KFZ-Zulassungsbehörde besitzt ein Aufrufsystem. Annahmeschluss ist jeweils 45 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Annahmeanschluss: 17:15 Uhr
Freitag 08:00 -12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de
De-Mail: info@kreis-nm.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/177638473608Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9181 470-0
Fax: +49 9181 470-1320
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.07.2024
Stichwörter
Ankauf, Verkauf, An- und Verkauf, Baugrundstücke kaufen, Baugrundstücke verkaufen, Liegenschaften, Verkauf Baugrundstücke, Kauf Baugrundstücke