Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Beschreibung
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Bezirk Oberpfalz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100165
93001 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-oberpfalz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/71442661384Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 9100-0
Fax: +49 941 9100-1112
Internet
Stadt Amberg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2155
92211 Amberg
Kontakt
E-Mail: Stadt@Amberg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=72775985386Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72775985386Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9621 10-0
Fax: +49 9621 10-1203
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.07.2024
Stichwörter
Ankauf, Verkauf, An- und Verkauf, Baugrundstücke kaufen, Baugrundstücke verkaufen, Liegenschaften, Verkauf Baugrundstücke, Kauf Baugrundstücke