Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Beschreibung
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Bezirk Niederbayern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-niederbayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54664884384Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 97512-100
Fax: +49 871 97512-529
Internet
Landratsamt Kelheim (LRA KEH)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Donaupark 12
93309 Kelheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-kelheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04886988410Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9441 207-0
Fax: +49 9441 207-1050
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.07.2024
Stichwörter
Ankauf, Verkauf, An- und Verkauf, Baugrundstücke kaufen, Baugrundstücke verkaufen, Liegenschaften, Verkauf Baugrundstücke, Kauf Baugrundstücke