Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

    Der Grundstücksanschluss dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

    Beschreibung

    Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Diese Verpflichtung wird als sog. Anschluss- und Benutzungszwang bezeichnet.

    Die Möglichkeit, aus Gründen des öffentlichen Wohls eine solche Verpflichtung gegenüber Grundstückseigentümern anzuordnen, ist in der Gemeindeordnung (GO) gesetzlich geregelt. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 2 GO gestattet den Gemeinden, diese Aufgabe unter Nutzung dieses Weges zu erfüllen. Diese Vorschrift bildet die Grundlage für entsprechende ortsrechtliche Regelungen in den gemeindlichen Wasserabgabesatzungen zur Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs.

    Unter gewissen Voraussetzungen können Grundstückseigentümer aber auch ganz oder teilweise vom Anschluss- oder Benutzungszwang befreit werden oder eine Beschränkung der Benutzungspflicht erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Regel in der örtlichen Wasserabgabesatzung genauer geregelt.

    Näheres zu diesem Themenbereich erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Sankt Oswald-Riedlhütte

    Adresse

    Hausanschrift

    Lusenstr. 2

    94568 Sankt Oswald

    Postanschrift

    Lusenstr. 2

    94568 Sankt Oswald

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@sankt-oswald-riedlhuette.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51885609707Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8552 9611-0

    Fax: +49 8552 9611-11

    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage; Normenkontrollantrag gem § 47 VwGO

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English