Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Zweckverband Fernwasserversorgung Spessartgruppe
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Gerichtsplatzstr. 100
63755 Alzenau
Kontakt
E-Mail: info@fwspessartgruppe.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5789726516110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6023 97100
Fax: +49 6023 971065
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024