Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
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Ansprechpartner
Gemeinde Hallerndorf
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Von-Seckendorf-Str. 10
91352 Hallerndorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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E-Mail: gemeinde@hallerndorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/68552859581Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9545 4439-0
Fax: +49 9545 4439-199
Internet
Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 27
91330 Eggolsheim
Kontakt
E-Mail: hubert@eggolsheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3441282644109Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9545 444171
Fax: +49 9545 4446171
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024