Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

    Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Neunburg vorm Wald

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrannenplatz 1

    92431 Neunburg vorm Wald

    Postanschrift

    Schrannenplatz 1

    92431 Neunburg vorm Wald

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: rathaus.stadt@neunburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25442283466Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25442283466Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9672 9208-400

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English