Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
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- Gemeindeverband Gerzen (VGem) (Kreis Landshut, Bayern)
- Gemeindeverband Hinterschmiding (VGem) (Kreis Freyung-Grafenau, Bayern)
- Gemeindeverband Hunderdorf (VGem) (Kreis Straubing-Bogen, Bayern)
- Gemeindeverband Langquaid (VGem) (Kreis Kelheim, Bayern)
- Gemeindeverband Massing (VGem) (Kreis Rottal-Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Oberpöring (VGem) (Kreis Deggendorf, Bayern)
- Gemeindeverband Rotthalmünster (VGem) (Kreis Passau, Bayern)
- Gemeindeverband Schöllnach (VGem) (Kreis Deggendorf, Bayern)
- Gemeindeverband Schönberg (VGem) (Kreis Freyung-Grafenau, Bayern)
- Gemeindeverband Schwarzach (VGem) (Kreis Straubing-Bogen, Bayern)
- Gemeindeverband Siegenburg (VGem) (Kreis Kelheim, Bayern)
- Gemeindeverband Stallwang (VGem) (Kreis Straubing-Bogen, Bayern)
- Gemeindeverband Tann (VGem) (Kreis Rottal-Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Thurmansbang (VGem) (Kreis Freyung-Grafenau, Bayern)
- Gemeindeverband Tittling (VGem) (Kreis Passau, Bayern)
- Gemeindeverband Velden (VGem) (Kreis Landshut, Bayern)
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024