Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
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Ansprechpartner
Gemeinde Aying
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Kirchgasse 4
85653 Aying
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@aying.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/99775446502Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8095 9095-0
Fax: +49 8095 2353
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.08.2023