Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

    Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

    Beschreibung

    Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.

    Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.

    Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Oberallgäu - Staatliches Schulamt (Standort 1) (LRA OA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberallgäuer Platz 2

    87527 Sonthofen

    Postanschrift

    Oberallgäuer Platz 2

    87527 Sonthofen

    Kontakt

    E-Mail: kontakt-schulamt@lra-oa.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/991525748642Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8321 612-0

    Fax: +49 8321 612-369

    Sprachversion

    Deutsch

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    Landratsamt Oberallgäu - Staatliches Schulamt (Standort 2) (LRA OA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Missener Str. 2

    87509 Immenstadt

    Postanschrift

    Missener Str. 2

    87509 Immenstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:15 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:15 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:15 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:15 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:15 Uhr - 12:15 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: kontakt-schulamt@lra-oa.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/991525748642Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8323 96670-0

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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