Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Beschreibung
Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.
Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Oberallgäu - Staatliches Schulamt (Standort 1) (LRA OA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Kontakt
E-Mail: kontakt-schulamt@lra-oa.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/991525748642Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8321 612-0
Fax: +49 8321 612-369
Landratsamt Oberallgäu - Staatliches Schulamt (Standort 2) (LRA OA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Missener Str. 2
87509 Immenstadt
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:15 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:15 Uhr - 12:15 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kontakt-schulamt@lra-oa.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/991525748642Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8323 96670-0
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024