Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Beschreibung
Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.
Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Aichach-Friedberg (LRA AIC)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Münchener Str. 9
86551 Aichach
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
! Bauamt: Dienstag + Mittwoch ganztägig geschlossen !
Kfz-Zulassung in Aichach und Friedberg:
Annahmeschluss ist vormittags um 12:00 Uhr, Montag Nachmittag um 15.30 Uhr, Donnerstag Nachmittag um 17.30 Uhr.
Führerscheinstelle: um Wartezeiten zu minimieren empfehlen wir unsere Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-aic-fdb.bayern.de
De-Mail: info@landratsamt-aic-fdb.de-mail.de
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