Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Beschreibung
Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.
Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.
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Ansprechpartner
Stadt Fürth - Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sport@fuerth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4736204556517Weiterführende Informationen im BayernPortal
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