Abfallgebühren; Zahlung
Beschreibung
Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.
Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.
Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.
Nähere Informationen über die Abfallgebühren in Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Schweinfurt: Ergänzung: Landratsamt Schweinfurt
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Schweinfurt - Abfallwirtschaft (SG 43) (Standort 1) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dreimühlenstraße 13 b
97447 Gerolzhofen
Öffnungszeiten
Mo 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
zusätzlich im Winterhalbjahr November - März): jeden 1. Samstag im Monat von 8:00 - 12:00 Uhr im Sommerhalbjahr (April - Oktober): jeden Samstag von 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: abfallwirtschaft@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4865731511339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9382 3521
Fax: +49 9382 3521
Internet
Landratsamt Schweinfurt - Abfallwirtschaft (SG 43) (Standort 2) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rothmühle 2
97493 Bergrheinfeld
Kontakt
E-Mail: abfallwirtschaft@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4865731511339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 388544-0
Fax: +49 9721 388544-0
Internet
Landratsamt Schweinfurt - Abfallwirtschaft (SG 43) (Standort 3) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rothmühle 2
97493 Bergrheinfeld
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Gebäude Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: abfallwirtschaft@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4865731511339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 388544-0
Fax: +49 9721 388544-0
Internet
Landratsamt Schweinfurt - Abfallwirtschaft (SG 43) (Standort 4) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: abfallwirtschaft@lrasw.de
De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4865731511339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-0
Fax: +49 9721 55-337
Internet
Voraussetzungen
Es werden Abfälle entsorgt.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben.
Fristen
Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben, gegen den Widerspruch und/oder Anfechtungsklage zulässig sind. Nach Bestandskraft der Bescheide stehen Korrekturen regelmäßig im Ermessen der Aufgabenträger.
Kosten
Die Höhe der Abfallgebühren wird durch Satzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.10.2024
Hinweise für Schweinfurt: Ergänzung: Landratsamt Schweinfurt
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Schweinfurt am 21.08.2024
Stichwörter
Müll, Müllgebühren