Abfallgebühren; Zahlung
Beschreibung
Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.
Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.
Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.
Nähere Informationen über die Abfallgebühren in Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Hof - Fachbereich F 1 Kämmerei (LRA HO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3260
95004 Hof
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Die Annahmezeiten in der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle enden jeweils eine halbe Stunde vor Schluss der allgemeinen Öffnungszeiten.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kaemmerei@landkreis-hof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/303737618866Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 57-0
Fax: +49 9281 58-340
Internet
Voraussetzungen
Es werden Abfälle entsorgt.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben.
Fristen
Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben, gegen den Widerspruch und/oder Anfechtungsklage zulässig sind. Nach Bestandskraft der Bescheide stehen Korrekturen regelmäßig im Ermessen der Aufgabenträger.
Kosten
Die Höhe der Abfallgebühren wird durch Satzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.10.2024
Stichwörter
Müll, Müllgebühren