Kreisumlage; Erhebung

    Die Landkreise erheben bei ihren kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage.

    Beschreibung

    Die Landkreise erheben bei ihren kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Sie legen damit ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die kreisangehörigen Gemeinden um.

    Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage sind die Umlagegrundlagen. Dies sind die jeweils gültigen Steuerkraftzahlen der kreisangehörigen Gemeinden als Kennzahl ihrer eigenen Steuerstärke und 80 Prozent der im Vorjahr vom Freistaat Bayern an die kreisangehörigen Gemeinden geflossenen Schlüsselzuweisungen.

    Die Kreisumlage wird vom Kreistag jährlich in Form eines Prozentsatzes der Umlagegrundlagen festgesetzt. Sie wird bei den kreisangehörigen Gemeinden als Umlageschuldnern in gleichen monatlichen Raten erhoben. Die Umlagesätze dürfen im jeweils laufenden Jahr nur einmal geändert werden. Dabei muss eine etwaige Erhöhung vor dem 1. Juni beschlossen sein.

    Ist die Kreisumlage bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht festgesetzt, kann der Landkreis bis zur Festsetzung vorläufige monatliche Teilbeträge in Höhe der im abgelaufenen Haushaltsjahr zuletzt erhobenen monatlichen Raten erheben. Nach Festsetzung der Kreisumlage für das laufende Jahr sind diese vorläufigen Zahlungen zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt abzurechnen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - 13 Kreiskämmerei (LRA NM)

    Adresse

    Hausanschrift

    Nürnberger Straße 1

    92318 Neumarkt i.d.OPf.

    Postfachadresse

    Postfach 1405

    92304 Neumarkt i.d.OPf.

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Aufgrund der aktuellen Lage bitte beachten:

    Besuche nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich, nur mit Mund-Nasen-Schutz! Bei Terminen mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 15 Minuten ist eine FFP 2-Maske zu tragen!

     

    Öffnungszeiten KFZ-Zulassungsbehörde
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    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
    Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Annahmeanschluss: 17:15 Uhr
    Freitag 08:00 -12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de

    De-Mail: info@kreis-nm.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/825305156607Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9181 470-0

    Fax: +49 9181 470-1320

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Kreisumlage wird zu Lasten der kreisangehörigen Gemeinden mit einem Zwölftel ihres Jahresbetrags am 25. eines jeden Monats fällig.

    Eine Erhöhung der Umlagesätze muss vom Kreistag vor dem 1. Juni beschlossen sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 30.10.2024

    Stichwörter

    Landkreis, Landkreise, Umlage, Umlagegrundlagen, Umlagen, Umlagesatz, Umlagesätze

    Sprachversion

    Deutsch

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