Bauarbeiterschutz; Überwachung

    Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Arbeitsbedingungen auf Baustellen.

    Beschreibung

    Für Bauarbeiter bestehen wegen der erheblichen Belastungen und Unfallgefahren besondere Schutzvorschriften. Der Arbeitgeber hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Bauarbeiter zu treffen.

    Insbesondere hat er neben kollektiven Schutzmaßnahmen, wie z. B. Absturzsicherungen, die erforderliche persönliche Schutzausrüstung, z. B. Schutzhelm, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und Handschuhe zur Verfügung zu stellen; bei entsprechender Witterung zusätzlich auch Schutzkleidung gegen Kälte und Nässe. Auf der Baustelle sind außerdem Toiletten, Umkleide-, Pausen-, Wasch- und Trockengelegenheiten und soweit erforderlich Unterkünfte, ggf. auch Erste-Hilfe-Räume einzurichten. Für auswärtige Bauarbeiter müssen auf der Baustelle oder in deren Nähe erforderlichenfalls Unterkünfte für die Freizeit zur Verfügung stehen.

    Bauherren oder deren Beauftragte sind als Veranlasser eines Bauvorhabens verpflichtet, bereits bei der Planung dafür zu sorgen, dass die baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigt, koordiniert und umgesetzt werden.

    Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Einhaltung der Rechtsvorschriften. Sie führen Kontrollen auf den Baustellen durch.

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Dezernat G 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Morellstraße 30 d

    86159 Augsburg

    Postanschrift

    86136 Augsburg

    Öffnungszeiten


    Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
    Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
    Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    sowie nach persönlicher Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6048312972283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2700

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 27.06.2024

    Stichwörter

    Arbeitsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English