Hilfe zur Erziehung Gewährung

    Erziehungshilfe; Beantragung von Hilfen zur Erziehung

    Wenn eine dem Wohl eines Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, kann Hilfe zur Erziehung geleistet werden.

    Beschreibung

    Hilfen zur Erziehung ist der Oberbegriff für verschiedene Hilfeformen für den Fall, dass Personensorgeberechtigte bei der Erziehung des Kindes Unterstützung benötigen oder in Anspruch nehmen.

    Das örtlich zuständige Jugendamt berät über die geeigneten und notwendigen Maßnahmen; gemeinsam wird ein Plan für die Hilfeleistung aufgestellt.

    Insbesondere kommen folgende Maßnahmen in Betracht:

    Erziehungsberatung

    Für die Inanspruchnahme der Erziehungsberatung ist im Gegensatz zu vielen anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe keine vorherige Antragstellung beim Jugendamt erforderlich. Erziehungsberatungsstellen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen. Multidisziplinäre Fachteams unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und/oder familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren. Von der Geburt bis ins Erwachsenenalter werden differenzierte entwicklungsbegleitende Unterstützungs- und Beratungsleistungen zu allen Lebens- und Problemlagen angeboten.

    Große Bedeutung kommt der Arbeit der Erziehungsberatungsstellen u. a. im Bereich Trennung und Scheidung zu. Insbesondere gilt dies für hochstrittige Konflikte, die eine enge Kooperation von Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle und Familiengericht erfordern.

    Ergänzend hierzu können sich Eltern auf der Internetseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. - Elternberatung und junge Menschen auf der Internetseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. – Jugendberatung Orientierung und Unterstützung durch die von den Ländern finanzierte Virtuelle Beratungsstelle der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung holen.

    Soziale Gruppenarbeit

    Die Soziale Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen helfen, durch soziales Lernen in der Gruppe Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme zu überwinden.

    Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

    Der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer soll Minderjährigen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen Rat und Hilfe geben und unter Aufrechterhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

    Sozialpädagogische Familienhilfe

    Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien durch intensive Betreuung und Begleitung bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen sowie beim Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sozialpädagogische Familienhilfe bietet Hilfe zur Selbsthilfe.

    Erziehung in einer Tagesgruppe

    In einer Tagesgruppe wird die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe gefördert. Durch die Begleitung der schulischen Förderung und der Elternarbeit wird der Verbleib des Kindes in der Familie unterstützt.

    Vollzeitpflege

    Sind Eltern zur Erziehung eines Kindes nicht in der Lage, so kann die Unterbringung ihres Kindes für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einer anderen Familie eine geeignete Hilfe darstellen.

    Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen

    Heime für Minderjährige bieten ausdifferenzierte Betreuungsformen für Kinder und Jugendliche, die außerhalb der eigenen Familie untergebracht werden. Grundsätzlich wird die Rückkehr in die Herkunftsfamilie angestrebt oder der junge Mensch auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Elternarbeit ist hierbei stets wichtig und deshalb konzeptioneller Bestandteil.

    Sonstige Hilfen

    Eine Hilfeform, die sich speziell an Jugendliche richtet, die bei der Findung einer eigenen Rolle im sozialen Leben unterstützt werden müssen, ist die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

    Die Eingliederungshilfe hilft seelisch behinderten oder von einer seelischen Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen, wenn die seelische Gesundheit von dem typischen Zustand über eine längere Zeit abweicht und die Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist, oder dies droht.

    Weitere ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehung in der Familie sind Betreuung in Kindertagesstätten, Bildungsveranstaltungen für Eltern und Mütterberatung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Rottal-Inn - SG 61 - Amt für Jugend und Familie (LRA PAN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstr. 4 - 7

    84347 Pfarrkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1257

    84342 Pfarrkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5346433240503Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8561 20-0

    Fax: +49 8561 20-130

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Erziehungsberatungsstellen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9834950405106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Auf Hilfen zur Erziehung haben Sie als Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch, wenn

    • ohne diese Hilfe eine dem Wohl Ihres Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und
    • die Hilfe für die Entwicklung Ihres Kindes geeignet und notwendig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hilfen zur Erziehung gewährt das Jugendamt auf Antrag der Personensorgeberechtigen, sofern die Hilfen geeignet und notwendig sind. 

    • Als Personensorgeberechtigter müssen Sie einen formlosen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt stellen, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrem Kind benötigen. Junge Volljährige stellen ihren Antrag selbstständig.
    • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres örtlichen Jugendamtes werden mit Ihnen gemeinsam überlegen, welche Hilfestellungen für Ihre Familie geeignet sind.
    • Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Unterstützung brauchen, erstellt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Jugendamtes gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan. Dieser Plan regelt das gemeinsame Vorgehen und wird abhängig von der Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen regelmäßig angepasst und fortgeschrieben.
    • Die Hilfeleistungen werden von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe erbracht. Dies können beispielsweise Kommunen, Verbände oder Vereine sein.

    Erziehungsberatung können Sie auch ohne Vermittlung durch das Jugendamt in Anspruch nehmen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten der Hilfe zur Erziehung trägt immer das Jugendamt.

    In einigen Fällen (z. B. Heimerziehung) können nachgelagert auch Betroffene an den Kosten beteiligt werden. Ob und in welcher Höhe Eltern an den Kosten beteiligt werden, wird vom Jugendamt geprüft. Bei der Prüfung wird die Leistungsfähigkeit der Kostenbeitragspflichtigen berücksichtigt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 14.12.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

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