Trennung und Scheidung; Beratung
Mütter und Väter, die für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, haben im Falle der Trennung oder Scheidung ein Recht auf Beratung.
Beschreibung
Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte in der Familie zu bewältigen und die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.
Im Falle von Trennung und Scheidung steht bei der Beratung das Bestreben im Vordergrund, dass die von der elterlichen Trennung und Scheidung betroffenen Kinder mit ihren Bedürfnissen nicht aus dem Blick der Eltern geraten. Die Eltern sollen bei der Gestaltung ihrer verantwortlichen Elternschaft trotz Trennung und Scheidung unterstützt und befähigt werden. Bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge ist das betroffene Kind oder der Jugendliche angemessen zu beteiligen.
Ansprechpartner
Landratsamt Unterallgäu - SG 11 - Kinder, Jugend und Familie (LRA MN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1362
87713 Mindelheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: jugendamt@lra.unterallgaeu.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/495081512638Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8261 995-0
Fax: +49 8261 995-333
Internet
Ehe- und Familienberatungsstellen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9818172628106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Erziehungsberatungsstellen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9834950405106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Voraussetzungen
Das Beratungsangebot richtet sich an alle Mütter und Väter, die für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie Beratung benötigen, wenden Sie sich an eine Ehe- und Familienberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle oder die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Kosten
Die Beratung kann von Vätern und Müttern kostenfrei in Anspruch genommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 27.06.2024
Stichwörter
Eheberatung, Partnerschaftsberatung, Scheidungsberatung, sich scheiden lassen, sich trennen, Trennungsberatung