Partnerschaft, Trennung und Scheidung Beratung

    Trennung und Scheidung; Beratung

    Mütter und Väter, die für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, haben im Falle der Trennung oder Scheidung ein Recht auf Beratung.

    Beschreibung

    Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte in der Familie zu bewältigen und die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

    Im Falle von Trennung und Scheidung steht bei der Beratung das Bestreben im Vordergrund, dass die von der elterlichen Trennung und Scheidung betroffenen Kinder mit ihren Bedürfnissen nicht aus dem Blick der Eltern geraten. Die Eltern sollen bei der Gestaltung ihrer verantwortlichen Elternschaft trotz Trennung und Scheidung unterstützt und befähigt werden. Bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge ist das betroffene Kind oder der Jugendliche angemessen zu beteiligen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie (LRA CHA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rachelstr. 6

    93413 Cham

    Postfachadresse

    Postfach 1432

    93404 Cham

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin! Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cham: Mo-Fr 7:30-12:00, Di 13:30-15:30, Do 13:30-17:45 bea: dies gilt nur für die Zulassungsstelle (nicht für Führerscheinstelle)
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: amtjugfam@lra.landkreis-cham.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/033958462896Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9971 78-0

    Fax: +49 9971 78-399

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ehe- und Familienberatungsstellen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9818172628106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

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    Erziehungsberatungsstellen

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9834950405106Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Voraussetzungen

     Das Beratungsangebot richtet sich an alle Mütter und Väter, die für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Beratung benötigen, wenden Sie sich an eine Ehe- und Familienberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle oder die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

    Kosten

    Die Beratung kann von Vätern und Müttern kostenfrei in Anspruch genommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 27.06.2024

    Stichwörter

    Eheberatung, Partnerschaftsberatung, Scheidungsberatung, sich scheiden lassen, sich trennen, Trennungsberatung

    Sprachversion

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