Partnerschaft, Trennung und Scheidung Beratung

    Trennung und Scheidung; Beratung

    Mütter und Väter, die für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, haben im Falle der Trennung oder Scheidung ein Recht auf Beratung.

    Beschreibung

    Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte in der Familie zu bewältigen und die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

    Im Falle von Trennung und Scheidung steht bei der Beratung das Bestreben im Vordergrund, dass die von der elterlichen Trennung und Scheidung betroffenen Kinder mit ihren Bedürfnissen nicht aus dem Blick der Eltern geraten. Die Eltern sollen bei der Gestaltung ihrer verantwortlichen Elternschaft trotz Trennung und Scheidung unterstützt und befähigt werden. Bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge ist das betroffene Kind oder der Jugendliche angemessen zu beteiligen.

    Ansprechpartner

    Stadt Rosenheim - Regionaler Sozialdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichenbachstr. 8

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 1209

    83013 Rosenheim

    Öffnungszeiten


    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2264532441529Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 365-01

    Fax: +49 8031 365-2001

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ehe- und Familienberatungsstellen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9818172628106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

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    Erziehungsberatungsstellen

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    Voraussetzungen

     Das Beratungsangebot richtet sich an alle Mütter und Väter, die für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Beratung benötigen, wenden Sie sich an eine Ehe- und Familienberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle oder die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

    Kosten

    Die Beratung kann von Vätern und Müttern kostenfrei in Anspruch genommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 27.06.2024

    Stichwörter

    Eheberatung, Partnerschaftsberatung, Scheidungsberatung, sich scheiden lassen, sich trennen, Trennungsberatung

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English