Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern Gewährung

    Ehrenamtliche Richter; Beantragung einer Entschädigung

    Ehrenamtliche Richterinnen und Richter können eine Entschädigung beantragen (z. B. für Zeitversäumnis, für notwendige Fahrtkosten).

    Beschreibung

    Bei den Arbeitsgerichten, bei den Sozialgerichten, bei den Verwaltungsgerichten, bei den Finanzgerichten, bei den Kammern für Handelssachen der Landgerichte (Handelsrichter) und teilweise bei den Strafgerichten (Schöffen) wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung mit vollem richterlichen Stimmrecht mit.

    Für die Tätigkeit wird nach § 15 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) eine Entschädigung für

    • Notwendige Fahrtkosten (z.B. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Kilometergeld bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs)
    • Aufwand (z.B. Tagegeld, Übernachtungsgeld)
    • sonstige Aufwendungen
    • Zeitversäumnis
    • Nachteile bei der Haushaltsführung und
    • Verdienstausfall

    gezahlt. Die Voraussetzungen für die Geltendmachung sowie die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des JVEG.

    Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 7 EUR je Stunde.

    Ehrenamtliche Richter, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führen, erhalten neben der Entschädigung für Zeitversäumnis eine zusätzliche Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 17 EUR je Stunde. Ehrenamtliche Richter, die ein Erwerbsersatzeinkommen beziehen, stehen erwerbstätigen ehrenamtlichen Richtern gleich. Die Entschädigung von Teilzeitbeschäftigten wird für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt abzüglich der Zahl an Stunden, die der vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit entspricht. Die Entschädigung wird nicht gewährt, soweit Kosten einer notwendigen Vertretung erstattet werden.

    Für den Verdienstausfall wird eine zusätzliche Entschädigung gewährt, die sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst einschließlich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge richtet, jedoch höchstens 29 EUR je Stunde beträgt. Die Entschädigung beträgt bis zu 55 EUR je Stunde für ehrenamtliche Richter, die in demselben Verfahren an mehr als 20 Tagen herangezogen oder innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen an mindestens sechs Tagen ihrer regelmäßigen Erwerbstätigkeit entzogen werden. Sie beträgt bis zu 73 EUR je Stunde für ehrenamtliche Richter, die in demselben Verfahren an mehr als 50 Tagen herangezogen werden.

    Für die Entschädigung der Handelsrichter gilt eine Sonderregelung.

    Ansprechpartner

    Arbeitsgericht Augsburg (ArbG A)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frohsinnstr. 2

    86150 Augsburg

    Postfachadresse

    Postfach 10 11 52

    86001 Augsburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@arbg-a.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=26109645316Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26109645316Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 71035-0

    Fax: +49 821 71035-999

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sozialgericht Augsburg (SG A)

    Adresse

    Hausanschrift

    Holbeinstr. 12

    86150 Augsburg

    Postfachadresse

    Postfach 102352

    86013 Augsburg

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Di 9:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Mi 9:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Fr 9:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@sg-a.bayern.de

    De-Mail: safe-sp1-1450172531666-015988757@egvp.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/28776293320Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 3444-0

    Fax: +49 821 3444-200

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg (VG A)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kornhausgasse 4

    86152 Augsburg

    Postfachadresse

    Postfach 112343

    86048 Augsburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-a.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=1111010218Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1111010218Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-04

    Fax: +49 821 327-3149

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amtsgericht Nördlingen (AG NÖ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Tändelmarkt 5

    86720 Nördlingen

    Postfachadresse

    Postfach 1111

    86711 Nördlingen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-noe.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=36888164156Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/36888164156Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9081 2109-0

    Fax: +49 9081 2109-520

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landgericht Augsburg (LG A)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Einlaß 1

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    86142 Augsburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Zugang zu Gerichtsverhandlungen ab 8:00 Uhr

    Beglaubigung von Legalisationen und Apostillen nunmehr im Strafjustizzentrum, Gögginger Str. 101, 86199 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle@lg-a.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=59665899165Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59665899165Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 3105-0

    Fax: +49 821 3105-2372

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Arbeitnehmer, die einen Verdienstausfall geltend machen, müssen eine Verdienstausfallbescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.

    Voraussetzungen

    Sie sind als ehrenamtliche/r Richter/-in tätig.

    Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung: Die Entschädigung wird nur gewährt, wenn die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nicht erwerbstätig sind oder wenn sie teilzeitbeschäftigt sind und außerhalb ihrer vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit herangezogen werden. Die Entschädigung wird nicht gewährt, soweit Kosten einer notwendigen Vertretung erstattet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Entschädigung bei dem Gericht beantragen, für das Sie tätig sind.

    Die entsprechenden Entschädigungsformulare werden in der Regel vom Gericht übermittelt.

    Die Erstattung der Kosten wird von der Gerichtsverwaltung abgewickelt.

    Fristen

    Der Anspruch auf Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Beendigung der Amtsperiode geltend gemacht wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 14.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English