Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern Gewährung

    Ehrenamtliche Richter; Beantragung einer Entschädigung

    Ehrenamtliche Richterinnen und Richter können eine Entschädigung beantragen (z. B. für Zeitversäumnis, für notwendige Fahrtkosten).

    Beschreibung

    Bei den Arbeitsgerichten, bei den Sozialgerichten, bei den Verwaltungsgerichten, bei den Finanzgerichten, bei den Kammern für Handelssachen der Landgerichte (Handelsrichter) und teilweise bei den Strafgerichten (Schöffen) wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung mit vollem richterlichen Stimmrecht mit.

    Für die Tätigkeit wird nach § 15 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) eine Entschädigung für

    • Notwendige Fahrtkosten (z.B. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Kilometergeld bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs)
    • Aufwand (z.B. Tagegeld, Übernachtungsgeld)
    • sonstige Aufwendungen
    • Zeitversäumnis
    • Nachteile bei der Haushaltsführung und
    • Verdienstausfall

    gezahlt. Die Voraussetzungen für die Geltendmachung sowie die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des JVEG.

    Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 7 EUR je Stunde.

    Ehrenamtliche Richter, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führen, erhalten neben der Entschädigung für Zeitversäumnis eine zusätzliche Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 17 EUR je Stunde. Ehrenamtliche Richter, die ein Erwerbsersatzeinkommen beziehen, stehen erwerbstätigen ehrenamtlichen Richtern gleich. Die Entschädigung von Teilzeitbeschäftigten wird für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt abzüglich der Zahl an Stunden, die der vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit entspricht. Die Entschädigung wird nicht gewährt, soweit Kosten einer notwendigen Vertretung erstattet werden.

    Für den Verdienstausfall wird eine zusätzliche Entschädigung gewährt, die sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst einschließlich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge richtet, jedoch höchstens 29 EUR je Stunde beträgt. Die Entschädigung beträgt bis zu 55 EUR je Stunde für ehrenamtliche Richter, die in demselben Verfahren an mehr als 20 Tagen herangezogen oder innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen an mindestens sechs Tagen ihrer regelmäßigen Erwerbstätigkeit entzogen werden. Sie beträgt bis zu 73 EUR je Stunde für ehrenamtliche Richter, die in demselben Verfahren an mehr als 50 Tagen herangezogen werden.

    Für die Entschädigung der Handelsrichter gilt eine Sonderregelung.

    Ansprechpartner

    Arbeitsgericht Passau (ArbG PA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Eggendobl 4

    94034 Passau

    Postfachadresse

    Postfach 1112

    94001 Passau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 11:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@arbg-pa.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=10665192318Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/10665192318Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 95949-0

    Fax: +49 851 95949-149

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    Sozialgericht Landshut (SG LA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Seligenthaler Str. 10

    84034 Landshut

    Postanschrift

    Seligenthaler Str. 10

    84034 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@sg-la.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/62331847320Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg (VG R)

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    93047 Regensburg

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    Postfach 110165

    93014 Regensburg

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    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-r.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=1444341223Elektronischer Rechtsverkehr

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    Fax: +49 941 5022-999

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    Amtsgericht Freyung (AG FRG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Geyersberger Str. 1

    94078 Freyung

    Postanschrift

    94074 Freyung

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-frg.bayern.de

    De-Mail: ag-freyung@egvp.de-mail.de

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32888192150Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8551 970-0

    Fax: +49 8551 970-160

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Landgericht Passau (LG PA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zengergasse 1

    94032 Passau

    Postanschrift

    94030 Passau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 11:30 Uhr


    Die obigen Zeitangaben entsprechen den Kernzeiten. In der Regel sind die Geschäftsstellen auch schon früher bzw. später besetzt.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lg-pa.bayern.de

    De-Mail: lg-passau@egvp.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=24777021163Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24777021163Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 394-0

    Fax: +49 9621 96241-3176

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Arbeitnehmer, die einen Verdienstausfall geltend machen, müssen eine Verdienstausfallbescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.

    Voraussetzungen

    Sie sind als ehrenamtliche/r Richter/-in tätig.

    Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung: Die Entschädigung wird nur gewährt, wenn die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nicht erwerbstätig sind oder wenn sie teilzeitbeschäftigt sind und außerhalb ihrer vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit herangezogen werden. Die Entschädigung wird nicht gewährt, soweit Kosten einer notwendigen Vertretung erstattet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Entschädigung bei dem Gericht beantragen, für das Sie tätig sind.

    Die entsprechenden Entschädigungsformulare werden in der Regel vom Gericht übermittelt.

    Die Erstattung der Kosten wird von der Gerichtsverwaltung abgewickelt.

    Fristen

    Der Anspruch auf Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Beendigung der Amtsperiode geltend gemacht wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 29.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English