Soziale Angelegenheiten; Auskunft
Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.
Beschreibung
Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.
Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.
In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.
In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.
In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".
In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.
Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:
- Elterngeld
- Bayerisches Familiengeld
- Familienerholung in Familienferienstätten
Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken (ZBFS)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 5309
97003 Würzburg
Kontakt
E-Mail: poststelle.ufr@zbfs.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31442941324Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 4107-01
Fax: +49 931 4107-222
Internet
Bezirk Unterfranken
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 5120
97001 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de
De-Mail: bezirk-unterfranken@by.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=21775992385Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21775992385Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 7959-0
Fax: +49 931 7959-3799
Internet
Landratsamt Bad Kissingen (LRA KG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1820
97685 Bad Kissingen
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-kg.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=44553727394Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44553727394Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 971 801-0
Fax: +49 971 801-3333
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - SG 104 - Sozialwesen, Friedhof, Denkmalschutz, Tourismus, Versicherungen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
Öffnungszeiten
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mo./Mi./Fr. - Nach telefonischer Terminvereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/508070571874Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9704 9131-25
Fax: +49 9704 9131-50
erforderliche Unterlagen
- Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Fristen
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 22.12.2023
Stichwörter
Familien, Hilfe, Laienhelfer, Selbsthilfe, Senioren, Sozialwegweiser