Soziale Angelegenheiten; Auskunft
Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.
Beschreibung
Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.
Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.
In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.
In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.
In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".
In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.
Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:
- Elterngeld
- Bayerisches Familiengeld
- Familienerholung in Familienferienstätten
Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken (ZBFS)
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90336 Nürnberg
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E-Mail: poststelle.mfr@zbfs.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/97887387323Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 928-0
Fax: +49 911 928-2400
Internet
Bezirk Mittelfranken
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91511 Ansbach
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Telefon Festnetz: +49 981 4664-0
Fax: +49 981 4664-90999
Internet
Landratsamt Erlangen-Höchstadt (LRA ERH)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2520
91013 Erlangen
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E-Mail: poststelle@erlangen-hoechstadt.de
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Fax: +49 9131 803-491000
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Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a.d.Aisch
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 18
91315 Höchstadt a.d.Aisch
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E-Mail: poststelle@vg-hoechstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60885196796Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9193 629-0
Fax: +49 9193 629-55
Internet
erforderliche Unterlagen
- Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Fristen
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 22.12.2023
Stichwörter
Familien, Hilfe, Laienhelfer, Selbsthilfe, Senioren, Sozialwegweiser