Soziale Angelegenheiten; Auskunft

    Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.

    Beschreibung

    Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.

    Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.

    In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.

    In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.

    In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".

    In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.

    Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:

    • Elterngeld
    • Bayerisches Familiengeld
    • Familienerholung in Familienferienstätten

    Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstr. 2

    95447 Bayreuth

    Postanschrift

    95440 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63665171322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 605-1

    Fax: +49 921 605-2900

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirk Oberfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Cottenbacher Straße 23

    95445 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 101152

    95411 Bayreuth

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 11:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bezirk-oberfranken.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=88220438384Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88220438384Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 7846-0

    Fax: +49 921 7846-90

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Kulmbach - 64 Soziale Angelegenheiten (LRA KU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 5

    95326 Kulmbach

    Postfachadresse

    Postfach 1660

    95307 Kulmbach

    Öffnungszeiten

    Mo 07:45 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 07:45 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 07:45 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:45 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 07:45 Uhr - 12:30 Uhr


    Unser Servicecenter steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:

    Mo: 07:30 - 16:30 Uhr
    Di: 07:30 - 16:30 Uhr
    Mi: 07:30 - 12:30 Uhr (telefonisch bis 16:30 Uhr)
    Do: 07:30 - 17:30 Uhr
    Fr: 07:30 - 12:30 Uhr

    Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/606749147617Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9221 707-0

    Fax: +49 9221 707-240

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Trebgast

    Adresse

    Hausanschrift

    Kulmbacher Str. 36

    95367 Trebgast

    Postanschrift

    Kulmbacher Str. 36

    95367 Trebgast

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-trebgast.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47329502826Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9227 937-0

    Fax: +49 9227 937-55

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 22.12.2023

    Stichwörter

    Familien, Hilfe, Laienhelfer, Selbsthilfe, Senioren, Sozialwegweiser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English