Soziale Angelegenheiten; Auskunft

    Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.

    Beschreibung

    Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.

    Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.

    In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.

    In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.

    In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".

    In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.

    Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:

    • Elterngeld
    • Bayerisches Familiengeld
    • Familienerholung in Familienferienstätten

    Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Dienstort Richelstraße (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Richelstr. 17

    80634 München

    Postfachadresse

    Postfach 200124

    80001 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.obb@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30776279323Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 18966-0

    Fax: +49 89 18966-2489

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Dienstort Bayerstraße (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayerstr. 32

    80335 München

    Postanschrift

    80323 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.obb@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/81109610323Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 18966-0

    Fax: +49 89 18966-1499

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirk Oberbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzregentenstr. 14

    80538 München

    Postanschrift

    80535 München

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bezirk-oberbayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37887107384Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2198-01

    Fax: +49 89 2198-11900

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Erding (LRA ED)

    Adresse

    Hausanschrift

    Alois-Schießl-Platz 2

    85435 Erding

    Postanschrift

    Alois-Schießl-Platz 2

    85435 Erding

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ed.de

    De-Mail: poststelle@lra-ed.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33775908403Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33775908403Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8122 58-0

    Fax: +49 8122 58-1279

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Oberding

    Adresse

    Hausanschrift

    Tassilostr. 17

    85445 Oberding

    Postanschrift

    Tassilostr. 17

    85445 Oberding

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-oberding.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=53440687810Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/53440687810Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8122 9701-0

    Fax: +49 8122 9701-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 22.12.2023

    Stichwörter

    Familien, Hilfe, Laienhelfer, Selbsthilfe, Senioren, Sozialwegweiser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English