Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens

    Wenn Sie ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

    Beschreibung

    Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Sie möchten ein Ausfuhrkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

    Die Zulassungsstelle Fürth ist nur dann zuständig, wenn entweder der Antragsteller in Fürth wohnhaft ist oder das Fahrzeug nachweislich in Fürth gemeldet ist. Bei einem Wohnort in Nürnberg oder Umgebung ist in Fürth keine Zulassung möglich.

    Bitte beachten Sie die notwendigen, mitzubringenden Unterlagen. Ohne diese Unterlagen ist ein Termin nicht durchführbar. Es muss dann ein neuer Termin vereinbart werden!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - KFZ-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwabacher Straße 170

    90763 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Die KFZ-Zulassungsbehörde kann mit und ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Das Straßenverkehrsamt stellt Montag bis Freitag, täglich etwa um 9.30 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung von Dienstleistungen der Behörde in der Online-Terminvergabe zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsbehoerde@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3049212515500Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-2276

    Fax: +49 911 974-2271

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

      soweit nicht im Ausweis ersichtlich amtlicher Nachweis der Anschrift des Wohnsitzes

    • bei Vertretung: zusätzlich

      schriftliche Vollmacht, gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigen Person

    • bei juristischen Personen/Firmen

      Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug

    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
    • Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP)
    • soweit erforderlich (LKW, Anhänger, Bus): Nachweis über die letzte Sicherheitsprüfung (SP)
    • SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer

      Sollten Sie über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen und bei der Zulassung eines zur Ausfuhr vorgesehenen Fahrzeugs keine SEPA-Bankverbindung angeben können, ist die Kraftfahrzeugsteuer vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zu entrichten. Dies können Sie bei jeder Zollzahlstelle erledigen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
    • Die Zulassungsbehörde kann unter Umständen die Vorführung des Fahrzeugs verlangen.
    • Das Fahrzeug muss bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und - soweit erforderlich - der Sicherheitsprüfung (SP) verfügen.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Notwendige Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief)
    • Elektronische Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (gelbe Karte)
    • Wenn ein Antragsteller, Betroffener oder Gewerbetreibender keinen Wohnsitz oder Geschäftssitz in Fürth hat, muss eine ausgefüllte Empfangsvollmacht (kann nicht online ausgefüllt werden) mitgebracht werden. 
    • Bisherige Kennzeichen bei zugelassenem Fahrzeug
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Firma Gewerbeauskunft)
    • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV Bericht)
    • SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer
    • Gegebenenfalls eine Vollmacht bei Zulassung durch Dritte

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erfolgen.

    Kosten

    Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 31,40 EUR).

    Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 12.09.2024

    Stichwörter

    Ausfuhr Nummernschild, Überführungskennzeichen, Überführungsnummernschild

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English