Ausbildung in der Hauswirtschaft; Beantragung eines Zuschusses zu den Fahrkosten
Die Fahrkosten für überbetriebliche Schulungsmaßnahmen können auf Antrag erstattet werden.
Beschreibung
Auszubildende der Hauswirtschaft erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten, die ihnen bei der Teilnahme an zentralen überbetrieblichen Schulungsmaßnahmen entstehen.
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80535 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmelf.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=54554357258Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54554357258Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2182-0
Fax: +49 89 2182-2677
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 06.02.2024
Stichwörter
Ausbildung, Fahrtkosten, Mobilität