Ärztliche Behandlung für Krankenversicherte Finanzierung
    99134003174000

    Ärztliche Behandlung; Informationen zu Kostenübernahme

    Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf ärztliche Behandlung.

    Beschreibung

    Gesetzlich Krankenversicherte haben im Bedarfsfall Anspruch auf ärztliche Behandlung. Eine ärztliche Behandlung soll dabei zweckmäßig und erforderlich sein. Sie kann

    • der Verhütung von Krankheiten

    oder

    • der Früherkennung und Therapie von Krankheiten

    dienen.

    Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, wenn diese ärztlich angeordnet ist.

    Gesetzlich Versicherte können dabei jede Ärztin und jeden Arzt aufsuchen, die oder der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist. Das können zum Beispiel Hausärzte oder Fachärzte in medizinischen Versorgungszentren, Praxen oder ambulanten Einrichtungen sein. Meistens bietet es sich an, zunächst die Hausärztin oder den Hausarzt zu kontaktieren.

    Ansprechpartner

    Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9751061520106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    In der Regel fallen für die ärztliche Behandlung keine Kosten an. Über eventuelle Zuzahlungen für Therapien oder Medikamente informiert Sie Ihre Krankenkasse

    Dokumente

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Krankenversicherungskarte oder Behandlungsschein

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.11.2025

    Stichwörter

    Arzt, Behandlung, Kassenleistung, Kassenpatient, Thérapie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English