Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter / Väter und Kinder Bewilligung

    Erziehung in der Familie; Beantragung der Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder

    Alleinerziehende können die Betreuung mit ihrem Kind in einer geeigneten Wohnform beantragen.

    Beschreibung

    Die Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform ist vor allem für junge Mütter oder Väter geeignet, die sich bei der Versorgung und Betreuung ihrer kleinen Kinder noch unsicher sind, und eine ambulante Hilfe nicht ausreichend ist.

    Mütter, aber auch Väter, die allein für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben, können gemeinsam mit dem Kind betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes benötigen.

    Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Die Betreuung umfasst Leistungen, die die Bedürfnisse der Mutter oder des Vaters sowie des Kindes und seiner Geschwister gleichermaßen berücksichtigen.

    Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in dieser Wohnform betreut werden. Die Mutter oder der Vater können eine schulische und berufliche Ausbildung beginnen oder fortführen bzw. eine Berufstätigkeit aufnehmen.

    Die Leistung kann auch den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe umfassen.

    Bei der Auswahl und Gestaltung der einzelnen Wohnform ist die Lebenslage der Familie entscheidend. Möglich sind:

    • Gruppen im Mutter/Vater- und Kind-Heim
    • Appartements im Mutter/Vater- und Kind-Heim
    • Außenwohngruppen von Heimen
    • Wohngemeinschaften
    • Appartementhäuser
    • betreute Einzelwohnungen

    Die Versorgung funktioniert nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe: Durch Anleitung und Beratung sollen Mütter und Väter in die Lage versetzt werden, mit ihren Kindern selbständig und eigenverantwortlich zu leben und den Alltag zu bewältigen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Lichtenfels - Sachgebiet 43 Jugend und Familie (LRA LIF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronacher Str. 30

    96215 Lichtenfels

    Postfachadresse

    Postfach 13 40

    96203 Lichtenfels

    Öffnungszeiten

    Mo 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 7:45 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 7:45 Uhr - 12:00 Uhr


    Weitere Infos siehe:

    Öffnungszeiten und Anfahrt zum Landratsamt Lichtenfels


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1045479797403Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9571 18-0

    Fax: +49 9571 18-1099

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie sind Alleinerziehend und betreuen ein Kind unter 6 Jahren oder sind schwanger und benötigen Hilfe bei der Versorgung und Betreuung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Betreuung in einer Wohnform für Mütter/Väter und Kinder beim zuständigen Jugendamt formlos beantragen.

    Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber.

    Es übermittelt Ihnen Vorschläge für in Frage kommende Einrichtungen. Sie entscheiden sich dann für eine Einrichtung.

    Kosten

    Das Kind und dessen Eltern werden in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 20.06.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English