Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung / Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen D, DE, D1 oder D1E / Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
    99108048020000, 99108048020002, 99108048020001

    Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer

    Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Bus gelten nur befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnisklassen für Lkw und Bus werden seit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen zum 01.01.1999 nur noch befristet erteilt. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder der Gemeinde beantragen. Für die Verlängerung ist keine Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft aber Ihre körperliche Eignung. Mit der Verlängerung der Fahrerlaubnis wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird jeweils längstens für fünf Jahre erteilt bzw. verlängert.
     
    In diesem Zusammenhang sind folgende Übergangsregelungen zu beachten:

    Fahrerlaubnisse, die bis zum 31.12.1998 nach den alten Fahrerlaubnisklassen erteilt wurden:

    Werden die entsprechenden alten Fahrerlaubnisse nicht umgestellt, dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres

    • Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 3 keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen und
    • Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2 keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der Klassen C oder CE (ausgenommen Einschlussklassen)

    mehr führen.

    Bei der Umstellung werden die neuen Fahrerlaubnisklassen wie folgt befristet:

    • Alte Fahrerlaubnisklasse 3: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E werden nicht befristet. Die Fahrerlaubnisklasse CE wird mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge bis zum 50. Lebensjahr befristet zugeteilt.
    • Alte Fahrerlaubnisklasse 2: Die Fahrerlaubnisklassen C und CE werden bis zum 50. Lebensjahr befristet.

    Fahrerlaubnisse, die ab dem 01.01.1999 und bis zum Ablauf des 27.12.2016, erteilt wurden:

    Die Geltungsdauer entsprechender Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers.

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Falls eine persönliche Vorsprache nötig ist gelangen Sie über die Klickfläche "Terminvereinbarung für Fahrerlaubnis-und Kfz-Zulassungsbehörde" direkt zu der Seite, auf der Sie Ihr Anliegen auswählen und einen Termin vereinbaren können.
    Bitte beachten Sie unter Erforderliche Unterlagen die Hinweise zum benötigten erweiterten Führungszeugnis.
    Unter Formulare finden Sie folgende weiterführende Unterlagen:
    • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (LKW + Personenbeförderung)
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Lkw + Personenbeförderung)
    • Beantragung Erweitertes Führungszeugnis Formular für Gemeinde
    Weiters finden Sie unter den weiterführenden Links den Verweis zur Fahrerlaubnisbehörde.

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache); Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    ID: L100042_207750.-73402

    Beschreibung

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung/Führerscheinstelle, die eine persönliche Vorsprache erfordern, steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Hinweis: Viele Vorgänge können über unsere Online-Services oder Mail/Post erledigt werden. Weitere Informationen/Kontakt finden Sie beim Sachgebiet.

    Zulassungsvorgänge können ohne Termin bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - FahrerlaubnisbehördeLRA TÖL

    Adresse

    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 11
    83646 Bad Tölz

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    Postanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1
    83646 Bad Tölz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lra-toelz.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6629423909523Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6629423909523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-248

    Fax: +49 8041 505-139

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

      (durch Augenarzt, Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Arzt des Gesundheitsamtes oder anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung)

      oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre) (s. § 12 Absatz 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 FeV)

    • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1 FeV)
    • Bei Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D und DE ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich:

      Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf beantragt werden. Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig. Nach Fristablauf dürfen Sie keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen. Nach Ablauf der Frist ist eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis notwendig, ggf. erst nach Ablegen einer Fahrerlaubnisprüfung.

    Kosten

    - Geltungsdauer verlängern: ca. 45 Euro
    - Kosten für Auszug aus dem Bundeszentralregister
    - Kosten für ärztliche Zeugnisse bzw. Gutachten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.08.2025

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 09.02.2026

    Stichwörter

    Fristablauf beim Führerschein, Führerschein, Führerschein verlängern

    Sprachversion

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