Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte Versorgung
    99134002173000

    Arznei- und Verbandmittel; Informationen zur Kostenübernahme

    Krankenversicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mit Verbandmitteln.

    Beschreibung

    Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mir Verbandmitteln. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

    Ausnahme: Für Versicherte über 18 Jahre werden die Kosten für sogenannte Bagatellmittel nicht übernommen. Dazu gehören:

    • Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten
    • Mund- und Rachentherapeutika (ausgenommen bei Pilzinfektionen),
    • Abführmittel
    • Arzneimittel bei Reisekrankheiten.

    Die Kosten für Mittel, die Sie verschreibungsfrei kaufen können, werden grundsätzlich nicht getragen. Ausnahme:  

    • Arzneimittel, die bei schwerwiegenden Erkrankungen Therapiestandard sind und vom Arzt/der Ärztin verordnet werden.

    Die Wahl der verschriebenen Mittel kann durch Rabattverträge der Krankenkassen mit Herstellern eingeschränkt sein. Diese Mittel sind dann aber auch zuzahlungsfrei.

    Für Medikamente und Verbandmittel können auch Festbeträge gelten. Eventuelle Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. 

    Ansprechpartner

    Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9751061520106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an (Zuzahlung, Betrag über dem eventuellen Festbetrag). Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Dokumente

    • Erforderliche Unterlage/n

      • ärztliche Verordnung oder Rezept

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.11.2025

    Stichwörter

    Arzneimittel, Bandage, Hilfsmittel, Krankenversicherung, Medikament, Medikament, Verschreibungspflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English